Wie ein mögliches Vergewaltigungsopfer zur Schuldigen gemacht wird
Am 20.1.2016 beobachteten wir den ersten Prozesstag des Schadensersatzprozesses von Jörg Kachelmann gegen Claudia D. Sie hatte ihn 2010 wegen Vergewaltigung angeklagt, und er wurde schließlich nach dem Prinzip „im Zweifel für den Angeklagten“ freigesprochen (Nur 8,4% aller Anzeigen wegen Vergewaltigung enden überhaupt in einer Verurteilung). Nun will er sich von ihr die Kosten für von ihm im Auftrag gegebene Gutachten, die maßgeblich seinen Freispruch begünstigten, zurückklagen. Den ersten Schadensersatzprozess hatte er verloren, dies ist die Berufungsverhandlung.
Wie der erste Prozesstag verlief, seht ihr unten samt unserer Einschätzung. Das Gericht will Claudia D. offenbar keine Chance geben. Umso wichtiger ist breiter Protest und Unterstützung. Am 1. März um 10:00 ist der nächste Prozesstermin. Es könnte sein, dass es dann schon zu einem Urteil kommt. Wir rufen dazu auf, mit uns gegen die Tendenz der Justiz, Täter-Opfer-Umkehr zu betreiben, zu protestieren und den Prozess zu beobachten. Ort: Hammelsgasse 1, Frankfurt am Main. Zeitpunkt: 9:30.
Prozessbericht
Nachdem wir vor dem Gericht gegen justizielle Täter-Opfer-Umkehr protestiert hatten, betraten wir den Gerichtssaal, um den Prozess zu beobachten. Die Verhandlung war diesmal öffentlich, anders als beim vorherigen Schadensersatzprozess, den Kachelmann verloren hat. Kachelmann selbst erschien bei dem von ihm angestrengten Prozess nicht, Claudia D. hingegen schon. Er wird in diesem Prozess von den RechtsanwältInnen Johann Schwenn und Ann-Marie Welker vertreten.
Der Vorsitzende Richter Sagebiel (Teil eines rein männlich besetzten Senats mit zwei beisitzenden Richtern) machte von vornherein klar, dass Kachelmanns Klage für ihn „Hand und Fuß“ hat.
An diesem ersten Prozesstag wurde in erster Linie darüber verhandelt, ob die Verletzungen, die rechtsmedizinisch bei Claudia D. festgestellt worden waren, fremd- oder selbstverschuldet waren. Daran hängt sich nämlich die Argumentation von Kachelmanns Rechtsvertretung auf, der sich als Opfer einer Falschbeschuldigung sieht: solche Verletzungen muss man ja irgendwie erklären können, wenn sie offiziell festgestellt wurden und es angeblich keine Gewalttat gab. Kachelmann behauptet nun, Claudia D. müsse sich diese selbst beigebracht haben und interpretiert sie als Beweis für eine Falschbeschuldigung.
Das Gericht hatte zur Klärung dieser Frage den Rechtsmediziner Verhoff als Gutachter bestellt. Dessen Gutachten beruhte auf der erneuten Sichtung der Gutachten aus dem Strafprozess, darunter diejenigen, die durch von Kachelmann bestellte Gutachter erstellt worden waren.
Einen eigenen Rechtsmediziner hatte die Beklagte als Beistand mit dabei, Rainer Mattern, der die rechtsmedizinische Stellungnahme schrieb, welche im Jahr 2010 zur Festnahme von Kachelmann führte. Er ist der einzige Rechtsmediziner, der Claudia D. persönlich untersucht hat, was direkt am Tag der Anzeigeerstattung geschah. Mattern wurde weder von Claudia D. noch von Kachelmann bezahlt, und hat damals neutral, unabhängig und wissenschaftlich fundiert das Gutachten erstellt. Er war damals zu dem Schluss gekommen, dass sich anhand der Verletzungen offensichtliche Widersprüche zum geschilderten Tatverlauf nicht feststellen ließen. Selbstverletzungen könnten nicht ausgeschlossen werden, ungewöhnlich dafür wären aber die großen Hämatome.
Gutachter Verhoff stimmte zwar damit überein, dass die sechs Verletzungen sowohl fremd- als auch selbstinduziert sein könnten. Er ging dann aber von ganz spezifischen Annahmen aus,
wie es hätte sein müssen, wenn eine Vergewaltigung stattfand. Ihm zufolge muss sich um ein „dynamisches Geschehen“ gehandelt haben. Und da zu dieser hypothetischen Situation die Verletzungen nicht passen, kann es ihm zufolge nur um Selbstverletzungen gehandelt haben.
Auch ging Verhoff bei der Frage der Plaubsibilität der Verletzungen offenbar fest davon aus, dass die Beine gespreizt gewesen sein müssen, obwohl Claudia D. es so nie ausgesagt hatte. Andere mögliche Körperhaltungen hatte er in seinem Gutachten nicht in Betracht gezogen.
Ob Verhoff mit diesen hypothetischen Setzungen das Gericht überzeugt, ist also entscheidend für die gesamte Klage. Entsprechend elementar sind die Nachfragen des Verteidigers von Claudia D., Manfred Zipper, wie gut Verhoff diese Annahme begründen kann. Eine Schockstarre, das unter Fachleuten bekannte Freezing, ist bei Vergewaltigungen zum Beispiel nicht ungewöhnlich.
Doch Verhoff wich den Fragen aus und konnte nicht begründen, warum nicht auch ein anderes als ein „dynamisches“ Szenario denkbar wäre.
Auffällig war hier das Verhalten des Vorsitzenden Richters: Richter Sagebiel schwatzte während dieser Befragung mit seinem Richterkollegen. Als Verteidiger Zipper ihn diesbezüglich ansprach, erwiderte Sagebiel: „Ich kann das, ich bin dazu in der Lage“.
Dies war nicht der einzige Fall, bei dem die Beklagtenseite von Sagebiel abfällig bis unverschämt behandelt wurde. So als auf Claudia D.‘s Einwand hin, dass es auch ganz anders hätte sein können als von Verhoff dargestellt, Seibold sie zurechtwies, dass sie das ursprünglich selbst hätte darstellen müssen, damit dies im Prozess erwägt werden kann. Doch lässt sich daraus, dass sie etwas nicht erwähnt hat, nicht eindeutig auf ein hypothetisches Szenario schließen – denn auch ein solches hatte sie zuvor nicht erwähnt.
Als Claudia D. den Mut fand, dem Richter bei einer Aussage zu widersprechen, fuhr er sie mit „Ich bin hier immer noch der Chef im Ring“ an und verbat sich ihre Intervention.
Unser Kommentar
Es ist legitim, dass der Richter zu Beginn der Verhandlung auf Grund der Aktenlage seine Tendenz deutlich macht. Es kann sogar sinnvoll sein, damit die jeweils andere Seite das weiß. Das spricht nicht gleich für Voreingenommenheit. Aber wenn ein Richter so offensichtlich nicht daran interessiert ist, was die Befragung des Gutachters durch die Beklagtenseite erbringt und stattdessen mit seinem Richterkollegen Schwätzchen hält; wenn er den Verteidiger anfährt, sobald dieser zu Recht darum bittet, dass der Richter zuhört, dann spricht dies sehr wohl für Voreingenommenheit. Insbesondere muss die Beklagtenseite die Möglichkeit haben Fragen zu stellen, ohne dass diese als „unnötig“ vom Tisch gewischt werden. Von einem ergebnisoffen geführten Prozess, wie ihn Kachelmanns Anwalt Schwenn in einem unmittelbar nach dem Prozesstag gemachten Interview bezeichnete, kann nach unserer Meinung demnach offensichtlich von Anfang an keine Rede sein.
Was den Gutachter angeht, ging er ganz selbstverständlich aus von den Prämissen, dass a) Vergewaltigung ein „hochdynamisches Geschehen“ ist, die Möglichkeit einer Schockstarre/Freezing wurde gar nicht in Betracht gezogen und b) dass Opfer automatisch ihre Beine spreizen wenn jemand versucht sie zu vergewaltigen. Nur mit diesen Vorannahmen kann Verhoff die Schlüsse über angebliche Selbstverletzungen anstellen, die nicht auf Wissen über das Tatgeschehen, sondern auf bloßen Vermutungen beruhen und die vor allem sehr zugunsten der Klägerseite/Kachelmann wirken.
Obwohl hier über einen möglichen Vergewaltigungsfall verhandelt wird, ist Kompetenz für Sexualstraftaten offensichtlich nicht vorhanden und wird auch nicht als nötig vorausgesetzt. So kann Verhoff mit seinen Spekulationen vor Gericht durchkommen, insbesondere, da der Richter Sagebiel an einer kritischen Hinterfragung derselben kein Interesse zeigt. Sagebiels Verhalten gegenüber Claudia D. als einem möglichen Vergewaltigungsopfer entbehrte jeder Sensibilität. Stattdessen fuhr er sie an, sobald sie es einmal wagte, sich in die Verhandlung einzubringen.
Dass das Gericht bezüglich sexueller Gewalt keine Kompetenz besitzt zeigte sich auch daran, dass es ihm zufolge Claudia D. unglaubwürdig macht, dass sie sagt sie kann sich nicht erinnern. Verhoff meinte, dass Menschen, die sich selbst verletzt haben häufig ganz schnell mit ihrem Lügengebäude einbrechen, und dass es schon ungewöhnlich sei, dass sie ihre Version bis heute konstant aufrechterhalten hätte. Die Schlussfolgerung, dass das daran liegen könnte, dass es die Wahrheit ist, wollte er wohl nicht zulassen.
Offenbar war es dem Richter ein Anliegen, der Beklagten mehrfach seine Missbilligung ihrer Fragen und Aussagen klarzumachen. So unterbrach er ihre Versuche, ihren Einwand gegen die auf uns nicht selten befremdlich wirkenden Ausführungen des als Zeugen geladenen Frankfurter Rechtsmediziners Prof. Marcel Verhoff deutlich zu machen. Als beispielsweise Claudia D. an einer Stelle den Mut fand, der Aussage im Gerichtssaal zu widersprechen, dass eine Frage, die sie stellte, angeblich mehrmals besprochen und bereits beantwortet sei, fuhr Richter Sagebiel sie mit dominanter Stimme und Parolen wie „Jetzt wird es mir aber zu bunt hier“ und „Ich bin hier immer noch der Chef
im Ring“ an. Dieses Klima der Voreingenommenheit und Bevormundung nicht nur der Beklagten, sondern auch ihres Rechtsanwaltes Manfred Zipper und ihres Beistands Professor Mattern gegenüber war für uns durch das gesamte Verfahren hindurch spürbar.
Ganz gegenteilig stellte sich das Verhältnis des Richters zur Klägerseite dar. So konnten wir uns des Eindrucks einer besonderen Gewogenheit zwischen Richter Sagebiel und Kachelmanns Anwalt Schwenn nicht erwehren. Die beiden Altherren sahen sich oft und anscheinend gerne an und nickten sich entweder gelegentlich zu oder schüttelten auch einmal gemeinsam den Kopf.
Unser Eindruck ist: der Prozess wird äußert unfair geführt. Es besteht offensichtlich sowohl beim vom Gericht bestellten Gutachter, als auch beim Gericht selbst eine deutliche Schlagseite in Richtung Kachelmann.
Möglicherweise wird bereits am kommenden Prozesstag ein Urteil gefällt. Mit einer derartigen Beweisaufnahme lässt sich nichts Gutes erhoffen. Anders als in einem Strafverfahren darf der Richter in einem Zivilprozess nämlich auf Basis von Wahrscheinlichkeit urteilen.
Daher rufen wir dazu auf, am kommenden Dienstag, den 1. März, mit uns gemeinsam vor dem Gericht gegen die allgemeine Tendenz der Gerichte, nicht nur Vergewaltiger freizusprechen, sondern sogar die Opferzeuginnen zu bestrafen, zu protestieren.
Übrigens: dieser Bericht musste mit großer Sorgfalt formuliert werden. Kachelmann verklagt alle, die es wagen, Claudia D. als Vergewaltigungsopfer zu bezeichnen. Auch andere Äußerungen werden sofort abgemahnt; das Schauspiel von Kachelmanns Treibjagd auf ihm nicht genehme Medienbeiträge kann man zum Teil auf Twitter mitverfolgen.
Den konkreten Fall habe ich selber zu wenig verfolgt.
Wenn aber ein Rechtsmediziner bei der Beurteilung von Verletzungen bei einem Verdacht auf Vergewaltigung nicht mal die Möglichkeit in Betracht zieht, dass ein Mensch im emotionellen Schockzustand in seiner Bewegung eingeschränkt oder gar erstarrt sein kann („fight, flee, or fleeze“), ist das sehr bedenklich.
Dies ist zwar ein Zivilverfahren, aber auch dann sollte man von einem Oberlandesgericht und einem gerichtsmedizinischen Gutachter doch fundiertere Kenntnisse über Vergewaltigungssituationen erwarten dürfen.
Das ist auch losgelöst von diesem konkreten Prozess ein grundsätzliches Problem, weil es auch andere Betroffene trifft.
Nicht zu letzt wird diese Starre bei üblichen Vergewaltigungsstrafprozessen (wo kein Messer im Spiel ist) oft von Staatsanwaltschaften und Gerichten so interpretiert, dass das mutmaßliche Opfer sich nicht gewehrt hätte und der Beschuldigte also (fälschlicherweise) vom Einverständnis ausgegangen wäre (und daher unschuldig) oder noch schlimmer, dass das mutmaßliche Opfer sich in den Sex sogar selbst eingewilligt hatte (und die Anzeige als eine Falschbeschuldigung gesehen wird). Wo es aufgrund der Starre keinen Widerstand seitens des Opfers gab, wird ohnehin keine Gewalt nach dem §177 Abs. 1 Nr. 1 StGB gesehen.
Auch dieser Prozess macht deutlich, wie wichtig eine Änderung des Sexualstrafrechts ist, auch wenn es sich um ein Zivilverfahren handelt. In einem Zivilverfahren, da muss die Klägerseite ihren Vortrag belegen und beweisen. Normalerweise. Also nicht darlegen, dass sich die Beklagte die Verletzungen hätte selbst beibringen „können“, sondern dass sie sich die Verletzungen selbst beigebracht hat. Wie geht das, wenn niemand außer Kläger und Beklagte anwesend waren? Normalerweise nicht!
In Beweislastverfahren hat der Kläger daher normalerweise keine Chance, wenn es keine eindeutigen Beweise gibt, wie in diesem Fall. Das kann Ihnen jeder Fachjurist (Zivilrecht) mit Sicherheit 100%ig bestätigen.
Aber, aber, aber! Man kann sich Recht und Gesetz auch zusammen biegen, wenn es darum geht, zu welcher „Überzeugung“ das Gericht kommt. Was offenbar ja jetzt schon das Urteil getroffen hat. Wie „biegt“ man? Man darf es nicht aus der Luft greifen. Man braucht Methoden der Rechtfertigung. Sofern der Bericht zutrifft, wird offenbar wird in diesem Verfahren mit merkwürdigen Methoden und mit Hilfe einer Art Kumpanei der Klägerseite mit dem Vorsitzenden Richter „gearbeitet“! Es wird dort offenbar mit Hilfskonstruktionen doch noch versucht, eine Art von „Beweis“ zu liefern. Und damit wird der Vorsitzende durchkommen, wenn man ihn gewähren lässt.
Aus eigener Erfahrung, die ich nicht darlegen möchte, ist mir bekannt, dass juristische „Kumpels“ öfters eindeutige Beweislastverfahren „umbiegen“ können. Das Gericht hat einen großen Spielraum, wie es es die Vorträge der Parteien „würdigt“. In diesem Fall stand daher das Urteil schon seit Prozeßbeginn fest. Eindeutig eine Schweinerei unter Kumpels, die man aber vermutlich nicht beweisen kann. Dennoch sollte man wenigstens den oder die letzten Prozeßtage zum Protest nutzen. Wenn der Vorsitzende „Chef im Ring“ proklamiert, dann bitte bloß nicht von dieser Anmassung einschüchtern lassen. Und auch einmal den offensichtlichen Verdacht der Kumpanei mit dem Kläger äußern und den Verdacht der Rechtsbeugung durch den Vorsitzende äußern und auch einmal eine Überprüfung dieses Verdachts ansprechen! Nett war gestern.
Danke, das ist eine wichtige Erklärung! Umso drastischer ist dann das, was da vor Gericht passiert ist – wir sehen morgen, wie es weitergeht.
Merkwürdig ist auch der Umgang der Medien mit dem Prozess. Haben die anwesenden Journalisten so wenig Ahnung über Vergewaltigungen, dass sie die Problematik um das Gutachten von Verhoff nicht verstanden haben, oder haben sie mittlerweile so viel Respekt vor Schwenn und Höcker?
Warum veröffentlicht die ZEIT im November 2015 einen Gastbeitrag vom Verteidiger Schwenn, der seinerzeit Kachemann von der ZEIT-Redakteurin Rückert empfohlen wurde? Warum erwähnt Schwenn in dem Gastbeitrag den konkreten Fall Kachelmann und erwähnt zusätzlich:
„Die posttraumatische Belastungsstörung hat der große Psychiater Klaus Dörner schon 2004 „ein interessengesteuertes Modekonstrukt“ genannt.“
Warum zeigt @DIEZEIT ausgerechnet am 28. Februar 2016 ein Foto eines lächelnden Kachelmann mit dem Zitat: „Ich lese die ZEIT, weil ich 2010 in Mannheim erst dachte, Juristen seien nur Dilettanten. Aber in der ZEIT gibt’s zum Glück Fischer und Schwenn.“
Warum schrieb Rückert als Journalistin mehrere Artikel in der ZEIT über „Falschbeschuldigungen“ durch Frauen, untermauert mit Interviews mit Rechtsmedizinern Köhnken und Püschel (die auch als Gutachter im Kachelmann-Strafverfahren involviert waren).
„Klaus Püschel, Direktor des Rechtsmedizinischen Instituts Hamburg, das die größte deutsche Opferambulanz betreibt, konstatiert, im Jahr 2009 hätten sich 27 Prozent der angeblich Vergewaltigten bei der ärztlichen Untersuchung als Scheinopfer erwiesen, die sich ihre Verletzungen selbst zugefügt hatten. Nur in 33 Prozent der Fälle habe es sich erwiesenermaßen um echte Opfer gehandelt, bei den restlichen 40 Prozent sei die Rechtsmedizin zu keinem eindeutigen Ergebnis gekommen.“ (7.7.2011, ZO)
Wie diese Zahl genau zustande gekommen ist, wird im Artikel nicht erklärt.
Geht es hier noch um einen konkreten Fall Kachelmann oder will man hier einen Musterfall zur Diskreditierung von Vergewaltigungsbetroffenen im Allgemeinen kreieren? Mir scheint, das ist ein Angriff an alle anzeigenden Betroffenen.
Wenn Kachelmann seine Version des Abends im Detail beschreiben würde, die Glaubwürdigkeit seiner Aussage mit Gutachten untermauern würde, und dann nachweisen würde, dass die dokumentierten Verletzungen da noch nicht gewesen sein kann, dann wäre das überzeugend.
Über seine Version des Abends schweigt Kachelmann aber immer noch.
Da ich selbst in der Opferhilfe gearbeitet habe und auch Frauen nach Vergewaltigungen vor Gericht und zum Anwalt begleitet habe, weiss ich, wie Anwälte und Gutachter „klungeln und biegen“ können. Mir haben sich die Haare gestäubt und ich war fassungslos ob Teer Täter-/Opferumkehr. Ebenso über die gnadenlosen Kreuzverhör-Methoden mit dem Opfer, bei dem jeder Satz umgedreht, auseinandergenommen und auf allfällige Widersprüche hin untersucht wurde. Diese Befragungsmethode selbst war dermassen fragmentierend und retraumatisierend, dass es an ein Wunder grenzen würde, wenn keine Widersprüche auftauchen. Es wurde ja daraufhin befragt. Keiner der Anwesenden waren an der Wahrheit interessiert.
Für dieses automatische Männer-Kumpel-Verhalten gibt es auch Gründe: 1. Es kommt billiger. Das Opfer darf dann seine Therapie selbst bezahlen, den Anwalt dazu, und wendig Frau Pech hat, auch noch den Täter.
Ich nenne das Ganze die absolute Zuhälterstrategie. Wirklich toll!
Mir wurde übel und ich musste meinen Beruf aufgeben. Ich bin seit dieser primitiven „Männer-Show“ selbst traumatisiert. Pfui Teufel! Das 2. ist, dass sich jeder männliche Beteiligte, vom Richter bis zu Psychiater natürlich eher mit dem „armen“ sic.) Täter identifizieren kann, als mit dem Opfer, da es ja doch eher unwahrscheinlich ist, dass ein gestandener Mann noch Opfer einer Vergewaltigung wird,…. (ausser evt. im Knast. )
Dieses ganze Männergeklungel ist dermassen widerlich, dass sogar gegen dieses Verhalten ein Strafverfahren eingeleitet werden sollte. Es grenzt nämlich an eine psychische Gruppenvergewaltigung. Diesmal „ficken“ sie das Hirn, der Frau. Gemeinsam und gerne!
Pfui Teufel!
Sorry für die Tipfehler. Das automatische Korrekturverfahren des PC hat da offensichtlich versagt. Entschuldigung
[…] die ihn im Vergewaltigungsprozess zu einem Freispruch „in dubio pro reo“ ermöglichten. Die Kumpanei von Richter, Klägerseite und Gutachter lassen für das Urteil nichts Gutes […]
Es ist tatsächlich auch für mich, als Mann, unerträglich geworden diesen Gerichtsprozessen zu folgen. Gerechtigkeit gibt es sowieso nur nach Zufallsprinzip, aber was da offenbar in einem vermeintlichen Rechtsstaat möglich ist, ist erschreckend. Das nenne ich ein nachhaltiges Re-Traumatisierungsprogramm, durchgeführt von der Justiz.
Lest Euch mal durch was beim Fall des Vergewaltigers Brock Allen Turner lief (wer die Nerven dazu hat!):
https://www.buzzfeed.com/katiejmbaker/heres-the-powerful-letter-the-stanford-victim-read-to-her-ra
Am Ende bekam er 6 Monate, von denen er vermutlich nur 3 Monate im Gefängnis verbringen muss! Das ist Wahnsinn!
Dieser Richter Aaron Persky hat schon einmal einen solchen Verbrecher fast ungeschoren davonkommen lassen. Von einem ähnlichen Fall wurde er nun abgezogen.
Es muss Konsequenzen für die Richter und Staatsanwälte geben, die ihre Macht gegen die Opfer von diesen widerlichen Verbrechen missbrauchen! Dass so etwas vorkommen könnte, wurde wohl nicht bedacht. Aber das ist ein Problem, das auf die Tagesordnung muss. Dort muss es bleiben, bis das Problem gelöst wird.