Wahlcheck – die Antworten der Parteien

2 Kommentare.

Neben den Anfragen an die Kandidierenden über abgeordnetenwatch.de befragten wir die Parteien auch direkt per Email.

Hier sind Ihre ungekürzten Antworten.

 

Von: DIE FRAUEN Margot Müller
Datum: 15. September 2013 20:47

Sehr verehrte Frau Haurová,

vielen Dank für Ihr Interesse an der Position der Feministischen Partei DIE FRAUEN zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. War und ist dieses Thema von der Gründung der Feministischen Partei DIE FRAUEN 1995 bis heute eines der wichtigsten Themen in unserem Programm, dass auf unserem Parteitag im Frühjahr 2014 weiter ausgebaut, modernisiert und konkretisiert werden soll. Wir würden uns freuen, wenn die „Initiative für Gerechtigkeit bei sexueller Gewalt“ Vorschläge für eine Programmänderung bei uns einbringen könnte.

Deswegen beantworte ich Ihre Fragen gerne.

a) Werden Sie, falls Sie gewählt werden, für die Umsetzung der EU-Konvention zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, und damit für die Reform von §177 (sexuelle Nötigung, Vergewaltigung) stimmen? Die Konvention fordert in Artikel 36 ein Strafrecht, das der Besonderheit von Sexualdelikten gerecht wird, und die derzeitigen Belastungen für Betroffene verringert.

Auf jeden Fall, eine solche Veränderung im Strafrecht ist seit langem unser Ziel.

b) Wie wollen Sie präventiv gegen sexuelle Gewalt vorgehen? Dies ist zum Beispiel in Bildungseinrichtungen wichtig, in denen Heranwachsende für einen respektvollen Umgang mit den eigenen Grenzen und denen anderer sensibilisiert werden können. Des Weiteren zeigte sich, dass Kampagnen, die sich an potentielle Täter richten, positive Effekte verzeichnen. Insbesondere in Hinsicht auf den kaum zu kontrollierenden Einsatz von KO-Tropfen ist das bedeutsam.

Die Feministische Partei DIE FRAUEN fordert in ihrem Programm (http://www.feministischepartei.de/index.php?id=219) unter Punkt 11″Wider die Gewalt gegen Mädchen und Frauen“ weitreichende Massnahmen zur Abschaffung jeglicher sexistischer Gewalt. Das fängt an mit einem Ausbau und einer Absicherung der Förderung der unabhängigen Frauenprojekte, die sich mit Beratung, Schutz vor oder Prävention von sexistischer Gewalt befassen. Dem folgen Forderungen nach einer im weitesten Sinne antisexistischen Bildung und Erziehung in allen Bereichen und auf allen Ebenen, wie z. B. einer antisexistischen, antipatriarchalen Jungenarbeit einerseits und feministischen Selbstverteidigungs- und Selbstbehauptungskurse für Mädchen andererseits. Weiterbildung von allen Personen, die mit sexistischer Gewalt oder deren Prävention befasst sind oder sein sollten. Abschaffung der Verjährung bei Sexualstraftaten. Wo erforderlich lebenslange Isolation der Täter und deren Arbeit für eine Opferentschädigung. Bis hin zu einem Verbot von gewaltverherrlichenden, gewaltverharmlosenden oder sexistischen Darstellung in den Medien. Besonders wichtig ist uns auch der Schutz von Migranntinnen, die von Gewalt betroffen sind. Wir fordern für diese eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung. Ebenso müssen Prostituierte vor Gewalt und Diskriminierung geschützt werden.

c) Das Opferentschädigungsgesetz (OEG) bietet Betroffenen bislang keine schnelle Hilfe. Problematisch sind die viel zu hohen bürokratischen Hürden, wegen denen den Betroffenen zu selten die ihnen zustehenden Mittel bewilligt werden. Wie wollen Sie sich hier für eine bedürfnisgerechtere Umsetzung des Gesetzes einsetzen?

Die Feministische Partei DIE FRAUEN fordert eine schnelle und unbürokratische Hilfe für Betroffene. Wir wollen uns nicht nur für eine bedürfnisgerechtere Umsetzung des Gesetzes sondern auch für dessen bedürfnisgerechte Konkretisierung einsetzen. Dies wollen wir u. a. tun indem wir Konsultationen sowie Anhörungen im Bundestag mit den Opfern und den Opferschutzorganisationen durchführen und mit deren Hilfe die notwendigen Gesetzesänderungen und andere notwendige Massnahmen erarbeiten.

d) Vielfach scheitern Gerichte daran, der Situation von Betroffenen gerecht zu werden, weil sie mit den Besonderheiten der Verbrechensfolgen nicht vertraut sind. Oft werden diese den verletzten Zeug*innen sogar negativ ausgelegt, anstatt sie als Indiz zu werten. Haben Sie vor, bundesweit flächendeckend in Gerichten Spezialkammern für Sexualdelikte einzurichten?

Es ist die Frage, ob es sinnvoll und ausreichend ist – vielleicht wenigstens vorübergehend – Spezialkammern für Sexualdelikte einzurichten oder ob nicht eine generelle Umbewertung von Verbrechen und eine antipatriarchale Umschulung und Umstrukturierung des gesamten Justiz- und Polizeiapparates sowie aller Ämter und Institutionen, die mit der Erkennung und Versorgung von Opfern im weitesten Sinne befasst sind, notwendig, dringend erforderlich und anzustreben ist.

Feministische Partei

DIE FRAUEN

www.feministischepartei.de

 

Mit feministischen Grüssen
Margot Müller
Bundessprecherin

 

Von: Parteivorstand der SPD
Datum: 16. September 2013 14:28


Sehr geehrte Frau Mewes

vielen Dank für Ihre E-Mail, die uns am 13.09.2013 erreicht hat.

Gerne versuche ich unsere Haltung und Positionen zur Bekämpfung sexueller Gewalt ggü Frauen zu erläutern.

Jeder Form des Sexismus und allen Formen von frauenverachtendem Verhalten und Gewalt gegen Frauen sagen wir den Kampf an.

Wir kämpfen entschlossen gegen Gewalt gegen Frauen und werden dazu einen Aktionsplan III zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen entwickeln. Gemeinsam mit den Ländern werden wir ein Konzept entwickeln, mit dem durch institutionelle Förderung die Frauenhausfinanzierung auf neue, sichere Füße gestellt und eine bessere finanzielle Ausstattung von Beratungseinrichtungen sichergestellt wird.

Schon 2010 hat die SPD-Bundestagsfraktion einen Antrag im Bundestag gestellt, Darin fordert die SPD-Fraktion, ausreichend Frauenhäuser zur Verfügung zu stellen und deren Finanzierung zu sichern (Bundestagsdrucksache 17/ 1409 Frauenhäuser ausreichend zur Verfügung stellen und deren Finanzierung sichern vom 20.4.2010).

Wir werden Schutz und Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder rechtlich gewährleisten. Wir werden das Ineinandergreifen von Gewaltschutzgesetz und Umgangsrecht verbessern. Die Europaratskonvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt muss in deutsches Recht umgesetzt werden.

Das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen soll frei von jeder Form von Gewalt, auch sexualisierter Gewalt stattfinden. Um sexualisierter Gewalt entschieden entgegenzutreten und ihr zum Schutz der Kinder und Jugendlichen möglichst frühzeitig vorzubeugen, fördern wir verstärkt Präventionskonzepte und -maßnahmen.

Zur Täterarbeit liegen keine aktuellen programmatischen Beschlüsse vor. Vorbeugung von Gewalt beginnt schon im frühen Kindesalter. Es ist sehr wichtig, schon bei der Erziehung von Mädchen und Jungen in Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen usw. darauf zu achten ist, einen respektvollen Umgang miteinander zu üben, Rollenmuster zu überwinden und nach anderen Lösungen

als Gewalt zu suchen. Dies ist auch Bestandteil der Konvention des Europarates zum Schutz von Frauen vor Gewalt (2011). Die Täterarbeit ist in den letzen Jahren eher in den Hintergrund getreten. Bereits im ersten Aktionsplan gegen Gewalt gegen Frauen der damaligen SPD-geführten Bundesregierung spielte sie eine wichtige Rolle, u.a. gab es Auflagen an Täter, an Anti- Aggressionstrainings teilzunehmen (Aktionsplan der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen 1999, Kapitel 5. Täterarbeit). Dies wollen wir aufgreifen und weiterentwickeln.

Mit freundlichen Grüßen aus dem Willy-Brandt-Haus

Elie-Lukas Limbacher

SPD-Parteivorstand

Direktkommunikation

Telefon: (030) 25 991-500

Telefax: (030) 25 991-375

E-Mail: parteivorstand@spd.de

Internet www.SPD.de

Postanschrift:

SPD-Parteivorstand

Willy-Brandt-Haus

Wilhelmstraße 141

10963 Berlin

 

Von: Tobias Scholl FDP
Datum: 16. September 2013 14:31


Sehr geehrte Frau Mewes,

vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 13.09.2013. Das riesige Interesse an den Positionen und Überzeugungen der Freien Demokratischen Partei freut uns sehr. Über 600 Verbände und Vereine haben uns – wie Sie es getan haben – in den letzten Wochen ihre teils sehr umfangreichen Fragenkataloge zugesandt. Viele davon befinden sich momentan noch in der Bearbeitung.

Das wird auch in den nächsten Tagen bis zur Bundestagswahl all unsere Kapazitäten zur Bearbeitung einnehmen. Deshalb ist es uns leider nicht mehr möglich, Ihre Fragen rechtzeitig vor der Bundestagswahl zu beantworten.

Wir bitten Sie dafür um Verständnis und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

Tobias Scholl

Bereichsleiter Strategie

Abteilung Strategie, Dialog und Kampagnen

FDP-Bundesgeschäftsstelle

Thomas-Dehler-Haus

Reinhardtstraße 14

10117 Berlin

Fax: 030 284958-52

sdk@fdp.de

 

Von: Martin Haug PIRATENPARTEI

Datum: 17. September 2013 11:28

Initiative für Gerechtigkeit bei sexueller Gewalt

Gunhild Mewes

a) Werden Sie, falls Sie gewählt werden, für die Umsetzung der EU-Konvention zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, und damit für die Reform von §177 (sexuelle Nötigung, Vergewaltigung) stimmen? Die Konvention fordert in Artikel 36 ein Strafrecht, das der Besonderheit von Sexualdelikten gerecht wird, und die derzeitigen Belastungen für Betroffene verringert.

Ja, die von Ihnen genannte EU-Konvention muss umgesetzt werden. Für eine für Deutschland besonders wichtige Konsequenz einer Umsetzung, die Reform von §177, setzen sich die Piraten bereits seit einiger Zeit ein. Nein heißt Nein. Wir wollen es deshalb unter Strafe stellen, einen anderen Menschen gegen seinen geäußerten Willen dazu zu bringen, sexuelle Handlungen an sich zu dulden oder an anderen vorzunehmen. Wir setzen uns dafür ein, § 177 StGB (sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung) entsprechend anzupassen. Ein deutliches „Nein“ soll zukünftig genügen. Auch andere Ziele der Konvention wie den Ausbau von Zufluchtshäusern, Beratungs- und Anlaufstellen und Hotlines sowie deren verlässliche öffentliche Finanzierung finden wir notwendig.

b) Wie wollen Sie präventiv gegen sexuelle Gewalt vorgehen? Dies ist zum Beispiel in Bildungseinrichtungen wichtig, in denen Heranwachsende für einen respektvollen Umgang mit den eigenen Grenzen und denen anderer sensibilisiert werden können. Des Weiteren zeigte sich, dass Kampagnen, die sich an potentielle Täter richten, positive Effekte verzeichnen. Insbesondere in Hinsicht auf den kaum zu kontrollierenden Einsatz von KO-Tropfen ist das bedeutsam.

Alle von ihnen genannten Vorgehensweisen unterstützen wir. Wir betonen in unserem Wahlprogramm, dass der Schwerpunkt immer auf der Verhinderung von Straftaten liegen muss, formulieren den Punkt im Wahlprogramm aber leider noch nicht ausreichend aus. In Bildungseinrichtungen ist es sowohl möglich, bereits Kindern einen respektvollen Umgang mit anderen beizubringen, als auch, sie darin zu stärken, ihre Grenzen zu kennen und zu benennen und ihnen deutlich zu machen, dass sie ein Recht darauf haben, dass andere ihre Grenzen respektieren. Bildungseinrichtungen sind außerdem ein geeigneter Ort, junge Menschen darin zu bestärken, ihre Identität jenseits von Geschlechterstereotypen und Sexualitätsmythen zu finden. Kinder, Jugendliche und Erwachsene müssen einen niedrigschwelligen Zugang zu Selbstbehauptungskursen haben, der nicht am Geldbeutel scheitern darf. Solche Kurse können innerhalb von Bildungseinrichtungen, aber auch als Freizeitangebot, in Jugendzentren, am Arbeitsplatz etc. durchgeführt werden.

Kampagnen, die sich an potentielle Täter wenden, begrüßen wir sehr und haben sie bereits in der Vergangenheit öffentlich unterstützt.

Entgegen dem verbreiteten Bild von Vergewaltigungen findet sexuelle Gewalt vor allem bei Personen statt, die sich kennen, und seltener in öffentlichen als vielmehr in privaten Räumen. Um sexueller Gewalt in Partnerschaft, Ehe und Familie vorzubeugen, müssen gefährdete Personen die Möglichkeit haben, aus der gefährdenden Beziehung oder Familie zu fliehen. Dringend notwendig ist deshalb eine bedarfsorientierte und verlässliche Finanzierung der Schutzhäuser. Derzeit finanzieren sie sich neben der Landesförderung durch freiwillige kommunale Leistungen. Hier muss auch der Bund in die Pflicht genommen werden und den steigenden Zahlen Hilfesuchender Rechnung tragen. Die angedachte Praxis einzelner Kommunen, zukünftig erst die finanzielle Situation der hilfesuchenden Frauen klären zu wollen, lehnen wir ab. Jeder Mensch hat das Recht, gewaltfrei zu leben, egal wie die Einkommens- und Vermögensverhältnisse aussehen. Dies umfasst auch den Aufbau von Männerhäusern, von denen es bislang in Deutschland erst zwei Stück (Berlin, Oldenburg) gibt. Wo Taten nicht verhindert werden konnten, brauchen Betroffene kompetente und kostenlose psychologische Betreuung, Existenzsicherung unabhängig vom Täter und ein Sicherheitsnetz auch für die Kinder.

c) Das Opferentschädigungsgesetz (OEG) bietet Betroffenen bislang keine schnelle Hilfe. Problematisch sind die viel zu hohen bürokratischen Hürden, wegen denen den Betroffenen zu selten die ihnen zustehenden Mittel bewilligt werden. Wie wollen Sie sich hier für eine bedürfnisgerechtere Umsetzung des Gesetzes einsetzen?

Hilfsangebote müssen prinzipiell niedrigschwellig zu nutzen sein. Die hohen bürokratischen Hürden des OEG sind nicht nur emotional belastend. Das langwierige Verfahren und der eingeschränkte Kreis möglicher Empfänger*innen kann auch dazu führen, dass die Betroffenen die benötigten Leistungen nicht schnell genug oder überhaupt nicht mehr erhalten. Manche, die eigentlich OEG-Leistungen erhalten könnten, wissen auch gar nicht um diese Möglichkeit. Auch die Informationslage muss also verbessert werden. Die bestehenden Probleme mit dem OEG sind uns bekannt. Auf welche Weise wir diese ganz genau abstellen möchten – ob es z.B. sinnvoller ist, das OEG zu verbessern oder gleich ein ganz neues Gewaltopfergesetz zu schaffen wie dies in der Debatte auch gefordert wurde – möchten wir gerne mit Expert*innen gemeinsam diskutieren. Klar ist, dass wir eine Entbürokratisierung und stattdessen einen niedrigschwelligen Zugang, eine bessere Informationslage und Transparenz und eine Erweiterung des Berechtigtenkreises unterstützen würden.

d) Vielfach scheitern Gerichte daran, der Situation von Betroffenen gerecht zu werden, weil sie mit den Besonderheiten der Verbrechensfolgen nicht vertraut sind. Oft werden diese den verletzten Zeug*innen sogar negativ ausgelegt, anstatt sie als Indiz zu werten. Haben Sie vor, bundesweit flächendeckend in Gerichten Spezialkammern für Sexualdelikte einzurichten?

Als basisdemokratische Partei haben wir dazu noch keine Position, da wir unsere Programmarbeit beim Thema Sexuelle Gewalt noch nicht ausreichend ausformuliert haben. Mehrere unserer mit dem Thema befassten Bundestagskandidat*innen haben sich aber dafür ausgesprochen, da Spezialkammern geeignet wären, den Einfluss von weitverbreiteten falschen Bildern einer „typischen Vergewaltigung“ und von Geschlechterstereotypen einzudämmen und die Würde der Betroffenen im Verfahren besser zu schützen.

Außerdem haben wir uns bereits für flächendeckende Möglichkeiten anonymer Spurensicherung für Opfer sexueller Gewalt ausgesprochen.

 

 

Von: CDU, Anprechpartnerin möchte anonym bleiben

Datum: 18. September 2013 17:08

1. Werden Sie, falls Sie gewählt werden, für die Umsetzung der EU-Konvention zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, und damit für die Reform von §177 (sexuelle Nötigung, Vergewaltigung) stimmen? Die Konvention fordert in Artikel 36 ein Strafrecht, das der Besonderheit von Sexualdelikten gerecht wird, und die derzeitigen Belastungen für Betroffene verringert.

Antwort

Die CDU setzt sich dafür ein, die EU-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen in nationales Recht umzusetzen. Deutschland erfüllt bereits jetzt weitgehend die Standards des Übereinkommens. Das Sexualstrafrecht wollen wir, auch mit Blick auf die Vorgaben der Konvention, überprüfen und etwaige Schutzlücken schließen.

2. Wie wollen Sie präventiv gegen sexuelle Gewalt vorgehen? Dies ist zum Beispiel in Bildungseinrichtungen wichtig, in denen Heranwachsende für einen respektvollen Umgang mit den eigenen Grenzen und denen anderer sensibilisiert werden können.

Des Weiteren zeigte sich, dass Kampagnen, die sich an potentielle Täter richten, positive Effekte verzeichnen. Insbesondere in Hinsicht auf den kaum zu kontrollierenden Einsatz von KO-Tropfen ist das bedeutsam.

Antwort

Misshandlungen und andere Vergehen an Frauen und Kindern sind strafbar. Ein Eingreifen der Behörden ist gesetzlich geboten. Zum Schutz der Opfer von Nachstellung (Stalking) wollen wir die Strafverfolgung verbessern.

Zur Unterstützung von Frauen und ihrer Kinder, die Opfer von Gewalt geworden sind und Schutz in Frauenhäusern suchen, will die CDU die Finanzierung dieser Einrichtungen auf eine verlässliche Grundlage stellen.

In diesem Jahr ist ein Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ eingerichtet worden. Es ist jederzeit ohne Hürden, kostenlos, anonym, vertraulich und barrierefrei erreichbar.

Die CDU steht dafür ein, dass entsprechende Hilfsangebote weiter finanziert und ausgeweitet werden.

Sexuelle Aufklärung an Schulen sowie das frühe Erlernen von gewaltfreier Konfliktbewältigung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe – insbesondere von Eltern, Erziehern und Lehrern, von Sportvereinen und anderen ehrenamtlichen Trägern, die mit jungen Menschen arbeiten.

In dem von der Union durchgesetzten neuen Kinderschutzgesetz von 2012 wird ein erweitertes Führungszeugnis verlangt, das nun alle hauptamtlichen Mitarbeiter in der öffentlichen und freien Jugendhilfe vorlegen müssen. Bei den ehrenamtlichen Mitarbeitern vereinbaren öffentliche und freie Träger, bei welchen Tätigkeiten dies notwendig ist.

3. Das Opferentschädigungsgesetz (OEG) bietet Betroffenen bislang keine schnelle Hilfe. Problematisch sind die viel zu hohen bürokratischen Hürden, wegen denen den Betroffenen zu selten die ihnen zustehenden Mittel bewilligt werden. Wie wollen Sie sich hier für eine bedürfnisgerechtere Umsetzung des Gesetzes einsetzen?

Antwort

Die CDU will den Opferschutz und vor allem die Betreuung von Opfern verbessern. Die Arbeit von ehrenamtlich Tätigen wollen wir dafür stärken. Wir treten für eine psychosoziale Prozessbegleitung ein.

Ferner wollen wir zum Schutz der Opfer von Nachstellung (Stalking) die Strafverfolgung verbessern.

Um einen umfassenden Überblick über die Kriminalitätslage gewinnen und gezielte Gegenmaßnahmen ergreifen zu können, treten wir dafür ein, regelmäßig Kriminalitäts- und Opferbefragungen nach internationalem Vorbild durchzuführen.

4. Vielfach scheitern Gerichte daran, der Situation von Betroffenen gerecht zu werden, weil sie mit den Besonderheiten der Verbrechensfolgen nicht vertraut sind. Oft werden diese den verletzten Zeug*innen sogar negativ ausgelegt, anstatt sie als Indiz zu werten. Haben Sie vor, bundesweit flächendeckend in Gerichten Spezialkammern für Sexualdelikte einzurichten?

Antwort

Es gibt bereits spezialisierte Dezernate in der Verbrechensbekämpfung, so bei den Polizeibehörden und den Staatsanwaltschaften, die für Gewalt- und Sexualdelikte

zuständig sind. Die Organisation der Gerichte und damit auch die Errichtung von Spezialkammern und -senaten, stehen in der Zuständigkeit der Länder.

 

 

Von: Dr. Edith Wolber GRÜNE

Datum:16.09.2013 15:36Uhr

„Hallo Frau Großmann, ich denke es gibt verschiedene Hebel an denen wir
ansetzen müssen.

1. Wünsche ich mir mehr Frauen in Leitungsfunktionen bei der Justiz, der
Polizei und der Politik (außer bei den GRÜNEN sind die Frauenquoten immer
noch viel zu niedrig). Um den meist weiblichen Opfern gerecht zu werden,
braucht es in den Strafverfolgungsbehörden mehr Fachfrauen:
geschlechtssensible Betreuung & Begleitung bei Polizei und Justiz ist für
mich das zentrale Stichwort.

2. Ich wünsche mir eine Mütteroffensive, die ihren Söhnen den Respekt
vor Frauen vermittelt. Respekt und Wertschätzung sind m.E. wesentliche
Eigenschaften gegen jede Form der Übergriffigkeit.

3. Wir brauchen ein Bildungssystem das Mädchen ermutigt laut und deutlich
NEIN zu sagen & wir brauchen ein Bildungssystem, das den Jungen gewaltfreie
Konfliktlösungsstrategien vermittelt.

4. Wir brauchen eine bessere Finanzierung von Frauenhäusern durch die
öffentliche Hand, um bedrohten Frauen eine sichere Bleibe und durch gute
Angebote eine Perspektive zu bieten, die sie wirtschaftlich unabhängig
sein lässt.“

 

 

 

Außerdem bislang befragt:

Linke noch keine Antwort
Grüne noch keine Antwort

 

2 Responses to “Wahlcheck – die Antworten der Parteien”

  1. Unzufrieden

    Interessant und aufschlussreich, die Antworten der jeweiligen Parteisprecher.

    Mir persönlich gefielen – im Sinne von zufriedenstellend – nur die Antworten der Parteien „Die Frauen“ und „Piratenpartei“.

    SPD und CDU: mangelhaft! Übliches Blabla, wo man einfach vorher schon weiß, dass da nix oder kaum was von umgesetzt wird. Ich habe auch den Eindruck, dass sich beide Parteien bisher (!) nur wischiwaschimäßig mit dem Thema befasst haben. Mich regt das total auf! Kann man nicht einfach sagen: JA! Es muss sich dringend was ändern und deshalb wollen wir a) zackzack und b) zackzack ändern und § Sowieso anpassen und fordern diesunddas!

    Zwei Sätze! Ist das zuviel verlangt?

    Mann, Mann, wenn ICH Kanzlerin wäre, würde sich aber so einiges ändern! Aber das will man in Deutschland ja gar nicht. Deutschland ist nur noch ein Fake-Land. Ein Alibi. Ein Name. Hat sich selbst mit der EU geschluckt und wir leben in deren Verdauungsstörung.

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