Pressemitteilung – Berufungsverhandlung wegen sexueller Misshandlung

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Berufungsverhandlung wegen Vergewaltigung eines Mädchens: trotz zahlreicher Indizien wurde der Angeklagte im ersten Prozess freigesprochen. Um der heute 19-jährigen Betroffenen im zweiten Prozess Beistand zu leisten, wird die Initiative für Gerechtigkeit bei sexueller Gewalt den Prozess begleiten und ruft die Medien zur Berichterstattung auf.

Der erste Termin der Berufungsverhandlung ist auf Mittwoch, den 20.3.2013 um 9:00 Uhr am Landgericht Kassel (Saal 218e, Frankfurter Str. 9) festgesetzt. Im ersten Prozess Ende 2012, dessen Vorsitz die Richterin Sprafke hatte, gab es zahlreiche Ungereimtheiten zugunsten des Angeklagten, die letztlich zu seinem Freispruch führten.

Inhaltswarnung: Detaillierte Schilderungen sexueller Gewalt

So waren auf dem PC des Angeklagten kinderpornografische Bilder gefunden worden, darunter auch Nacktbilder der Nebenklägerin. Die Richterin übernahm jedoch in ihrer Urteilsbegründung unhinterfragt die Erklärungen des Angeklagten, diese Bilder hätten sich bereits auf dem gebraucht gekauften PC befunden bzw. hätten sich beim Surfen auf normalen Sexseiten von selbst auf dem PC gespeichert. Damals schon aktenkundig waren auch Vernarbungen, die bereits im Alter von 12 Jahren in der Vagina der Nebenklägerin festgestellt wurden. ZeugInnen, die die Aussage der verletzten Zeugin unterstützt hätten, wurden im Prozess nicht angehört. Hierzu gehörten u.a. die Großmutter der jungen Frau sowie der Kriminalbeamte, der die ersten Vernehmungen durchgeführt hatte. Auch für die Berufungsverhandlung sind sie bereits jetzt ausgeschlossen worden.

Die Belastungen des nun anstehenden, erneuten Prozesses nimmt die inzwischen 19-Jährige notgedrungen in Kauf, in der Hoffnung auf ein gerechtes Urteil angesichts der erlebten Gewalttaten. Sie beschuldigt den Angeklagten, sie im Alter von 9 – 12 Jahren mehrfach wöchentlich vergewaltigt zu haben. Im Zeitraum der Taten war er der Lebensgefährte ihrer Mutter.

„Wir werden angesichts des vorangegangen, einseitigen Verfahrens diese Berufung sehr genau beobachten und hoffen auf rege Presseberichterstattung. Unter dem Druck eines größeren öffentlichen Interesses arbeiten Gerichte in der Regel sorgfältiger.“ meint Corina Haurová, eine Mitarbeiterin der Initiative.

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