Faktencheck für Kachelmann

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Auf der Suche nach der „Opferindustrie“ – Jörg und Miriam Kachelmann erklären uns die Welt der Vergewaltigungsprozesse (DER SPIEGEL 41/2012)

"Opferindustrie" - Wo gibt's die denn?

Bildbeschriftung: „Opferindustrie“ – Wo gibt’s die denn?

Die Richter verurteilen lieber mal einen Unschuldigen, als sich sagen lassen zu müssen, dass einem vermeintlichen Opfer keine Gerechtigkeit widerfuhr. (Miriam K.)

Fakt: Freispruch für Kachelmann nach dem Prinzip in dubio pro reo:

Der heutige Freispruch beruht nicht darauf, dass die Kammer von der Unschuld von Herrn Kachelmann und damit im Gegenzug von einer Falschbeschuldigung der Nebenklägerin überzeugt ist. (Urteilsverkündung)

Eine Falschbeschuldigung ist für Frauen heute praktisch so risikolos, wie es früher – leider – oft eine Vergewaltigung für die Täter war. (Jörg K.)

Fakt: „früher“? Heute noch wird von sexuellen Gewalthandlungen nur jede 20. angezeigt. In gerade mal 13% der angezeigten Fälle werden die Angeklagten verurteilt, der überwiegende Teil davon zu Bewährungsstrafen. Die meisten Prozesse werden zuvor eingestellt.

Im Bereich Missbrauch und Vergewaltigung sind Falschbeschuldigungen ein Massenphänomen geworden. (Jörg K.)

Fakt: Die Quote der Falschanschuldigungen bei Vergewaltigungen liegt bei 3%, ähnlich wie die bei anderen Delikten. Nur wird das dort kaum diskutiert.

Das ist das Opfer-Abo, das Frauen haben. Frauen sind immer Opfer, selbst wenn sie Täterinnen wurden. (Jörg K.)

Fakt: Häufig wird in den Prozessen auf Gutachten zurückgegriffen, um die Glaubwürdigkeit der Nebenklägerin zu prüfen. Gemäß Bundesgerichtshof ist hierbei von der sogenannten „Nullhypothese“ auszugehen, d.h. dass die Aussage unwahr ist.

Es gibt eine Opferindustrie, die in dieser kranken Form endlich wegmuss.“ (Miriam K.)

Fakt: Unterfinanzierte Frauenberatungsstellen und die fehlende psycho-soziale Prozessbegleitung zwingen die Opfer dazu, den Prozess ohne angemessene institutionelle Unterstützung durchzustehen. Die sogenannte „Opferindustrie“ muss nicht weg, sondern in Deutschland überhaupt erst institutionalisiert und finanziert werden.

Fazit

Vergewaltigungsmythen wie die der „rachsüchtigen Falschbeschuldigerin“ zeichnen ein falsches Bild der Realität und machen es Frauen schwer, sexuelle Gewalttaten überhaupt zur Anzeige zu bringen.

Leider sind diese Mythen in vielen Köpfen verbreitet – auch in denen von Richter:innen, Staatsanwält:innen und Polizist:innen.

Das macht Vergewaltigungsprozesse für Betroffene oft zur Tortur.

Ex-Generalstaatsanwalt Karge würde demnach seiner Tochter im Falle einer Vergewaltigung von einer Anzeige abraten (Anne-Will-Talkshow am 03.08.2010).

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