Kachelmann – 1 Jahr Schadensersatzprozess + Antibetroffenenpropaganda

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Gestern fand der dritte Verhandlungstermin im Schadensersatzprozess statt, den Jörg Kachelmann gegen Claudia D. angestrengt hat. Anders als zu den bisherigen Terminen haben die Kachelmanns dieses Mal nicht vorab medienwirksam den Mythos des weiblichen „Opfer-Abos“ und der angeblichen „massenhaften Falschbeschuldigungen“ verbreitet. In einem Spiegel-Interview, der Jauch-Talkshow und einem Buch verbreiteten Jörg u. Miriam Kachelmann im letzten Oktober diese realitätsfernen Aussagen. In unserem Faktencheck können ihre Behauptungen mit der Realität abgeglichen werden.
Die Reichweite dieser betroffenenfeindlichen Propaganda war der Grund, warum wir den Prozessauftakt vor genau einem Jahr zum Protest nutzten.
Auch vor den folgenden angesetzten Prozessterminen fanden die Kachelmanns Medien, die bereit waren, ihre Realitätsverdrehungen in Sachen Rechtssprechung bei Vergewaltigungsfällen einem breiten Publikum zuzuführen. So im Dezember in einem Porträt Miriam Kachelmanns in der Zeit; und im Januar mit einem Interview derselben in der Zeitschrift Neon. Möglicherweise handelt es sich dabei um eine mediale Strategie, um die Öffentlichkeit auf seine Seite zu ziehen – auf Kosten aller Betroffenen, die anzeigen und von den Kachelmanns unter Generalverdacht gestellt werden. Dementsprechend waren wir beim Januar-Termin wieder protestierend dabei und verteilten „Opfer-Abos“
Inzwischen gab es keine derartigen medienwirksamen Einlassungen mehr seitens der Kachelmanns, so dass uns ein Begleitprotest beim heutigen Termin nicht notwendig erschien. Wir beobachten natürlich weiter, was an Verlautbarungen aus seiner Ecke kommt – unsere Protestplakate sind jederzeit wieder einsetzbar.

Insgesamt kam es in diesem Jahr seit Prozessbeginn nur zu drei Verhandlungstagen (einschließlich des gestrigen). Zwei angesetzte Termine wurden kurzfristig vorher abgesagt, im Dezember und im Juni. Ob dies eine beabsichtigte Verzögerungstaktik ist, lässt sich schwer sagen. Genereller Fakt ist, dass es für eine Betroffene, die von einem freigesprochenen Angeklagten auf Schadensersatz verklagt wird, eine Belastung ist. Je länger es sich hinzieht, desto stärker wird die emotionale Verarbeitung und die Möglichkeit mit den Erlebnissen abzuschließen verhindert. Ein zeitnaher Prozess mit unverzögertem Ablauf steht bereits strafrechtlich Angeklagten zu, die zudem bis zur rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig zu gelten haben. In diesem Fall geht es zwar um einen Zivilprozess, in dem die damalige Zeugin beschuldigt wird. Trotzdem sollten jene beiden Grundwerte auch hier nicht vergessen werden.

Medienkritik: Obwohl der kürzlich zu Ende gegangene Darmstädter Falschbeschuldigungsprozess inhaltlich wenig Parallelen zu diesem Fall aufweist, verwiesen DPA-basierte Meldungen, die diesen dritten Termin im Vorfeld ankündigten, auf ihn. Wozu sollte der Verweis auf den anderen Prozess dienen als denn zur Meinungsmache?

Grundsätzliches zum Prozess und unserem Protest.

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