Wie ein Richter des Bundesgerichtshof und die ZEIT gegen Frauenrechte agieren
Inhalt:
- Chancen auf mehr Gerechtigkeit
- Einspruch im Sinne der Sexualstraftäter
- Fischer zieht alle Register der Beschönigung – ein Beispiel
- Straffreiheit von Vergewaltigung als Regelfall
- Wie tickt der BGH?
- Sabine Rückert – die ZEIT-Koryphäe für Falschbeschuldigungs-Vorwürfe
- Verharmlosung sexueller Gewalt als roter Faden bei der ZEIT
- Männerbündische Öffentlichkeitsarbeit – nein danke!
Chancen auf mehr Gerechtigkeit
Eine Reform des Vergewaltigungsparagrafen §177 steht an. Die Forderungen von Frauenverbänden und die Vorgaben der EU, die sexuelle Unversehrtheit endlich ausreichend auf nationaler gesetzlicher Ebene zu gewährleisten, sind endlich in der deutschen Politik angekommen und werden diskutiert. Im Januar hat es dazu eine Anhörung im Bundestag gegeben, die hoffentlich den Anfang einer wirklichen Reform darstellt. Auch wenn die Gangweise der Regierung zäh und langsam ist – in der Sexualstrafrechtsreform vergangenen Herbst wurde der §177 zunächst nicht berücksichtigt –, so ist das Problem zumindest auf der Tagesordnung.
Doch auch falls es zu einer Reform kommt, handelt es sich dabei nur um einen winzigen Schritt im riesigen Feld der sexuellen Gewalt, die niemals angezeigt wird. Die Dunkelziffer außerhalb der angezeigten Taten ist einer Studie des Bundesministeriums für Frauen zufolge zwanzigmal so hoch. Immerhin: Die skandalös niedrige Verurteilungsquote von 8,4% bei angezeigten Vergewaltigungen und sexuellen Nötigungen könnte durch eine Reform des Paragrafen ein wenig steigen. Betroffene, die auf gesetzlichem Wege Gerechtigkeit erfahren möchten, hätten eine etwas höhere Chance als es jetzt der Fall ist.
Einspruch im Sinne der Sexualstraftäter
Das, was ansteht, ist also ein Minimum, ein allererster Schritt, das deutsche Sexualstrafrecht nicht mehr als Vergewaltigungsrecht im Sinne eines impliziten Rechts auf Vergewaltigung anzuwenden. Doch bereits diese Minimalforderung ansatzweiser Gerechtigkeit für Betroffene verursacht Einspruch und Gegenwehr. Käme der Einspruch von Vergewaltigern, würde dies nicht verwundern, denn logischerweise droht es dann ein wenig unbequemer für sie zu werden. Nein, der nach der Bundestagsanhörung im Wochentakt vehement geäußerte Einspruch gegen jegliche Änderung kommt von Thomas Fischer, Richter am Bundesgerichtshof, und somit Vertreter des höchsten Rechtsorgans. Am 3. Februar und am 10. Februar dieses Jahres legte er seine Einschätzung des wunderbaren Sexualstrafrechts, das keinesfalls geändert gehört, dar („alle sexuellen Kontakte aufgrund von nötigendem Zwang sind bereits strafbar“) und resümierte in dieser mit der Empfehlung, „das Sexualstrafrecht endlich einmal in Ruhe zu lassen“. Nachdem Renate Künast am 16.2. eine Replik veröffentlichen durfte, schoss er selbigen Tages mit einem weiteren Artikel zurück.
Fischer zieht alle Register der Beschönigung – ein Beispiel
Dabei befleißigt sich Fischer jeglicher Methoden, um den Backlash gegen eine Reform zu befeuern: Er verdreht, beschönigt und betreibt selektive Auslassungen. Hier ein bezeichnendes Beispiel:
Ausgerechnet den Fall des jungen Mädchens Chantal, dessen Vergewaltiger vom Landgericht Essen im September 2012 mit hanebüchener Begründung freisprochen wurde, nimmt Fischer als Beispiel für eine zutreffende Urteilsentscheidung. Der Fall löste einen Sturm der Entrüstung aus und zum ersten Mal nahm eine breitere Öffentlichkeit den Skandal wahr, der die Rechtssprechung zu sexueller Gewalt in Deutschland faktisch ist. Fischer zitiert zustimmend die Urteilsbegründung, in der tendentiös von der „sexuell nicht unerfahrenen Zeugin“ die Rede ist. „Sexuell nicht unerfahren“ – das öffnet die Abgründe einer Rechtspraxis, die traditionell einer Frau mit aktivem Sexleben eine grundsätzliche Bereitschaft zu Sex unterstellt, genauer gesagt: Unsittlichkeit. „Sexuell nicht unerfahren“ bedeutet: Eine Frau, die ihr eigenes Begehren lebt, hat damit die Grenzen der Sittlichkeit überschritten und darf sich nicht wundern, wenn sie als Freiwild angesehen und behandelt wird; „Sexuell nicht unerfahren“ sagt im sexistischen Klartext einer sexistischen Gesellschaft: „Eine Schlampe kann man nicht vergewaltigen“.
Und genau deshalb waren bis zur Sexualstrafrechtsreform im Jahr 1997 Vergewaltigung und sexuelle Nötigung Sittlichkeitsdelikte, die nur außerhalb der Ehe stattfinden konnten (innerhalb der Ehe verfügte der Mann rechtlich abgesichert sexuell über seine Frau). Das bedeutete konkret, dass die Betroffene über ihr Liebesleben vor Gericht und somit öffentlich Rechenschaft ablegen musste, anhand dessen über ihre Integrität als Betroffene von sexueller Gewalt geurteilt wurde. Auch heutzutage sind derartige Befragungen noch üblich. Die besagte Zeugin, die das Landgericht Essen im Zitat meint, war zum Tatzeitpunkt übrigens 15 Jahre alt, und das Landgericht Essen hielt es nicht für nötig, den 32-jährigen Angeklagten wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen anzuklagen. Das wird von Fischer geflissentlich unterschlagen.
Komplett außen vor lässt Fischer ebenfalls, dass der Täter kurz vor der Vergewaltigung eine andere Frau in Anwesenheit von Chantal brutal verprügelte. So kann er fallen lassen, dass das Gericht hier so tat, als könne es sich nicht um eine „schutzlose Lage“ handeln. Die Einführung der „schutzlose Lage“ als Absatz 3 in den Paragraph 177 sollte bei der Sexualstrafrechtsreform endlich der Tatsache gerecht werden, dass in vielen Fällen von Vergewaltigung keine körperliche Gewalt angewendet wird. Drohung und Angst vor dem Täter versetzen Betroffene häufig in Schockstarre oder lassen sie aus Angst vor verstärkter Gewalt oder Lebensgefahr die Tat erdulden (in der Psychotraumatologie spricht man von einer sogenannten „Freeze-Reaktion“ 1). Ein erwachsener Täter, der durch Verprügeln einer Frau beweist, dass er vor drastischer Gewalt nicht zurückschreckt, stellte demnach für das Essener Landgericht keine Drohung dar.
Fischer zitiert zudem aus dem Urteil, dass das Mädchen der Aufforderung des Täters sich auszuziehen „Nein, ich mache das nicht“ entgegnete. Dieses „Nein“ wurde vom Täter vor Gericht bestätigt. Trotzdem sah das Gericht keinen Grund, dass der Täter einen seinen Zielen entgegenstehenden Willen bei dem Mädchen vermuten konnte. Fischer, der auch die letztgenannte Entschuldigung aus der Urteilsverkündung zitiert, fällt scheinbar der Widerspruch zum zuvor zitierten „Nein“ nicht auf, jedenfalls erwähnt er sie nicht. Damit verschweigt er einen essentiellen Teil der betroffenenfeindlicher Rechtssprechung.
Dieses Urteil führt vor Augen, mit welcher Täterfreundlichkeit an deutschen Gerichten geurteilt wird. Doch für Fischer ist es dank seiner beschönigenden Darstellungsweise das Paradebeispiel einer gelungenen Rechtspraxis.
Straffreiheit von Vergewaltigung als Regelfall
Solche Urteile sind keine Ausnahmen, sondern der Regelfall. Die deutschen Gerichte scheinen nämlich äußerst unwillig zu sein, einen Angeklagten wegen einer Vergewaltigung zu verurteilen. Und wenn sie es doch mal tun, endet das Urteil bei erwachsenen Tätern in 90% der Fälle in einer Bewährungsstrafe. Die Reform von 1997 sollte genau diesem Problem entgegenwirken. Doch was hat sie bewirkt? In Zahlen sind die Verurteilungsquoten von angezeigten Vergewaltigern seit Mitte der Achziger von 25% auf 13% im Jahr 2009 gesunken, bis es im letzten Jahr sogar nur noch 8,4% waren. Es scheint fast so, als würden deutsche Gerichte bei der Verurteilungsquote von Vergewaltigern beharrlich und zielbewusst gen Null streben.
Bei dieser Entwicklung in der Rechtssprechung spielt der Bundesgerichtshof (BGH), an dem Thomas Fischer Richter ist, eine wesentliche Rolle. Wie Die Ausrufer skizzieren, haben die BGH-Richter an dem Absatz 3 des §177 zur „schutzlosen Lage“ solange laboriert, bis er in seiner ursprünglichen Bedeutung nicht mehr angewendet werden kann: „Schutzlos ausgeliefert sei nur, wer ‚über keine effektiven Schutz- oder Verteidigungsmöglichkeiten mehr verfügt und deshalb nötigender Gewalt des Täters ausgeliefert ist.’“ Effektiv hat der BGH die Wirkung der Reform somit rückgängig gemacht. Die Rechtssprechung des BGH schafft Präzedenzfälle und an diesen orientieren sich die Gerichte. Ist den Gerichten also bekannt, wie der BGH in Sachen Vergewaltigung tickt, fallen die Urteile entsprechend aus.
Wie tickt der BGH?
Das oberste Gericht der Bundesrepublik lässt sicherlich nicht die progressivsten Geister an diese erlauchte Spitze der konservativ angehauchten Jurisprudenz. Vor allem aber spricht die Geschlechterverteilung in den Strafsenaten Bände: dort sitzen 32 Männer und vier Frauen (Zahl von 2013). Dies zeugt nicht von einer gleichberechtigten Institution. Anders ausgedrückt: der Eindruck einer Männerjustiz drängt sich auf. Bleibt die Frage, inwiefern das auch auf die Geisteshaltung der dort Beschäftigten zutrifft. Unser Gewährsmann vom BGH, Thomas Fischer, der sich so gerne öffentlich in aller Länge ausbreitet, zeigt jedenfalls ohne Hemmungen seine frauenfeindliche Gesinnung. Mit unverhohlener Frauenverachtung lässt er sich aus über „die Seelen unserer viel gescholtenen Muttis und Spinat-Zubereiterinnen, [..] diese Leggins tragenden Schreckensgestalten vor den Kühltheken der Weltgeschichte“, fantasiert von verordnetem Feminismus (eine typische Schreckensvision von Maskulisten und Antifeministen, also Frauenfeinden jeglicher Couleur) und geht Renate Künast bereits im Titel dreist und herablassend an: „Warum so viele Reflexe, Frau Künast?“
Wohlwollend könnte frau annehmen, dass Fischer wie das lauteste Kind in der Klasse die Stillen und Netten einfach übertönt und dieser Analogie zufolge die anderen BGH-Richter und wenigen -Richterinnen seine feindselige Einstellung gegenüber Frauen nicht teilen. Dieser Annahme entgegen stehen aber leider diverse Urteile des BGH aus den vergangenen Jahren. Z. B. das Urteil, demzufolge bei der Vergewaltigung einer prostituierten Frau eine geringere Strafe anzusetzen sei 2. Ebenso geht der BGH davon aus, dass eine vorherige Intimbeziehung zwischen Täter und Betroffenen die Vergewaltigung zu einem minderschweren Fall macht 3. Eine Frau gibt demnach Verfügungsrechte über ihren Körper an einen Mann ab, mit dem sie Sex hat oder hatte.
Knappes Fazit: der BGH ist mentalitätsgeschichtlich in den 50er Jahren stehen geblieben und vertritt ungebrochen patriarchale Ansichten.
Sabine Rückert – die ZEIT-Koryphäe für Falschbeschuldigungs-Vorwürfe
BGH-Fischer ist mit seiner Kampagne gegen ein etwas gerechteres Sexualstrafrecht bei der Wochenzeitschrift DIE ZEIT nicht der erste betroffenenfeindliche Publizist: Die Journalistin Sabine Rückert wurde 2012 die erste Frau in der Chefredaktion der Wochenzeitung, was Feministinnen skandalisierten. In ihrer Position als Gerichtsreporterin hatte sie in der ZEIT zuvor ausführlich zu Sexualstraftaten berichtet und auch ein Buch dazu veröffentlicht. Ihre Publikationen zielen letztlich immer darauf ab, nachzuweisen, dass der Angeklagte in Wahrheit das Opfer einer böswilligen Falschbeschuldigerin geworden ist. Bei der Verbreitung dieser Botschaft scheut sie vor Hohn gegenüber den Nebenklägerinnen nicht zurück. Aus ihrem Buch „Unrecht im Namen des Volkes“:
„Der Missbrauchsvorwurf wird zur Generalerklärung für alles Frauenunglück dieser Welt, für Frustrationen, Misserfolg und Wahnsinn. Und er wird zum Blankoscheck für haltlose Verdächtigungen.“ Sabine Rückert – ZEIT für eine grundsätzliche Kritik
Als der Fall Kachelmann verhandelt wurde, zog Rückert neben ihrer Berichterstattung hinter den Kulissen Strippen und bewirkte einen Anwaltstausch mitten im Prozess. Damit verletzte sie eklatant den Anspruch für Berichtende, nicht als Partei involviert zu sein, wenn sie sich öffentlich als objektiv ausgeben. Ihr ging es um einen Erfolg für Kachelmann. Dies schrieb sie dem ausgetauschten Anwalt Birkenstock, wie der Blog Meedia aufdeckte:
„Engagieren würde ich mich auch dann nur, wenn ich den Eindruck habe, dass die Verteidigung richtig liegt. Dies vorausgeschickt interessiert Sie vielleicht, wie die Zusammenarbeit zwischen Verteidigung und ZEIT in der ersten der beiden (im Buch beschriebenen) Wiederaufnahme ausgesehen hat: Am Tage des Erscheinens der ZEIT lag den Richtern des Landgerichts Osnabrück der dreihundert Seiten starke Wiederaufnahme-Antag Ihres Kollegen Schwenn vor. Das hat dafür gesorgt, dass sich die Richter des Landgerichts Osnabrück und die Nebenklage gehütet haben, presserechtliche Schritte zu ergreifen. Denken Sie darüber nach.“ Die entlarvende E-Mail der Zeit-Autorin
Bereits vor dieser Aufdeckung schrieb Meedia-Autor Georg Altrogge, angesichts ihrer parteilichen und den Zeuginnen gegenüber hämischen Berichterstattung offensichtlich fassungslos, Rückert sei dabei, ihren guten Ruf als Journalistin zu ruinieren. Geschadet hat dieser Skandal ihr beruflich jedoch nicht, in ihrer Position als nunmehr stellvertretende Chefredakteurin stieg ihre Handhabe, „Einfluss“ der hier skizzierten Art – bzw. Machtmissbrauch, wie Altrogge es passender bezeichnet – zu nehmen, und das sehr wirkungsvoll.
Verharmlosung sexueller Gewalt als roter Faden bei der ZEIT
Hat DIE ZEIT Rückert nun trotz oder wegen dieses Machtmissbrauchs befördert? Schaut man sich die Artikel anderer AutorInnen der ZEIT zum Thema sexuelle Gewalt an, drängt sich der Eindruck auf, dass es „wegen“ und nicht „trotz“ war. Denn viele von ihnen fügen sich nahtlos in die von Rückert praktizierte Verharmlosung und täterfreundliche Perspektive. So konstatiert Jost Müller-Neuhof in seinem Artikel zur Sexualstrafrechtsreform bereits im Untertitel die „Skepsis der Experten“ gegenüber der von Heiko Maas erwägten Gesetzesänderung. In bester Tradition herrschender Vergewaltigungsmythen generiert er die von „Justiz und Anwaltschaft“ befürchtete „hohe Dunkelziffer falscher Verdächtigungen„, die sich durch die Reform selbstredend noch steigern könnte. Der einzige von ihm namentlich genannte Experte für die düstere Prognose ist – welch Zufall: unser alter Bekannter Thomas Fischer. Die Perspektive der Betroffenen, die betroffenenfeindliche Rechtssprechung, die der Grund für eine Gesetzesänderung ist, die Fallanalyse des Bundesverbands Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff): all das kommt gar nicht erst zur Sprache. Wichtig ist Müller-Neuhof ausschließlich, welche etwaigen Gefahren nicht-betroffene Männer auf sich zukommen sehen. Nur einen Text zu diesem Themenkomplex, der den Skandal der gegenwärtigen Lage ansatzweise aufzeigt und neben betroffenenfeindlichen Männerrechtlern auch verschiedene Frauenverbände zu Wort kommen lässt, hat DIE ZEIT veröffentlicht. Die verharmlosenden, beschönigenden Artikel überwiegen jedoch bei weitem. So, wenn in der aktuellen Debatte Thomas Fischer drei, Renate Künast aber nur einen Artikel beisteuern durfte.
Bevorzugt dann, wenn in einem Kommentar die Lage abgewägt und von einem vermeintlich übergeordneten Standpunkt eingeordnet und beurteilt werden soll, kommen in der ZEIT die VerharmloserInnen zu Wort. Dies wird in der ZEIT dann besonders eklig, wenn es um Pädokriminalität geht. So durfte Sexualstrafrechtler Joachim Renzikowski eine Verschärfung des Strafrechts in Sachen Versand von Bildern nackter Kinder für „hysterisch und unausgegoren“ erklären. Das Schicksal der Kinder, die für diese kommerzielle sexuelle Ausbeutung herhalten müssen, wird von Renzikoswki mit keinem Wort berührt. Ebenso wenig schert sich darum der notorische Thomas Fischer, dessen Beitrag auch in dieser Sache bei der ZEIT nicht fehlen durfte: „Bitte entschuldigen Sie, Herr Edathy“, titelte er dazu vor einem Jahr.
Über die Mädchen, die der Maler Balthus sexualisiert fotografierte und malte, schreibt Hanno Rauterberg „niemand zwang sie“ und wirft das Schlagwort „frühreif“ ein. Mit deutlichem Unverständnis steht Rauterberg Bemühungen gegenüber, Kinder vor sexueller Gewalt zu schützen: „Mit einem Mal gilt als Tabu, was über Jahre kaum jemanden störte.“ „Und wer nur richtig sucht, dem erscheint die Kunstgeschichte leicht als eine Geschichte der Pädophilie“, schreibt er. Dann zählt er eine ganze Reihe bekannter Künstler auf, die sexuelle Gewalt an Mädchen begingen und dies in ihrer Kunst zeigten. Subtext: wollen wir die alle aus den Museen verbannen? Die Frage, ob die Bilder Balthus‘ gezeigt werden dürfen, bejaht Rauterberg.
Der Artikel Rauterbergs wurde veröffentlicht, nachdem kurz zuvor eine Schwemme von Pädoaktivisten, darunter der einschlägig vorbestrafte Dieter Gieseking, in den Kommentarspalten zahlreicher Artikel der ZEIT völlig ungestört ihr Unwesen treiben und die Mär von der „unschädlichen und konsensuellen Pädosexualität“ verbreiten durften. Das Drastische an diesen Vorgängen war, dass die Moderation nicht etwa schlief oder es keine gab, sondern dass sie sich auf die Seite der Pädoaktivisten stellte. Diese wurden mit Redaktionsempfehlungen und Ermunterung zu „enttabuisierte Debatte über Pädophilie“ unterstützt. Widerspruch Betroffener gegen die Pädo-Kommentare, ebenso wie Kritik an der Moderation wurde in Großteilen gelöscht.
Zitat des Screenshots:
„Bitte um Sachlichkeit
Sehr geehrte Damen und Herren,
uns ist bewusst, dass es sich bei dieser Debatte um ein äußerst sensibles und heikles Thema handelt. Wir wünschen uns im Kommentarbereich dennoch eine möglichst sachliche Diskussion und behalten uns vor, Kommentare, in denen sich nicht an die Netiquette gehalten wird, zu entfernen. Wir erwarten von unseren Kommentator_innen darüber hinaus eine angemessene und sachliche Ausdrucksweise.
Keineswegs ist unsere Absicht, „Werbung“ für Sexualstraftaten Raum zu geben. Vielmehr finden wir einen Raum für eine konstruktive und enttabuisierte Debatte über Prostitution sowie Pädophilie begrüßenswert.
Wir bitten Sie, zu einer sachlichen Diskussion des konkreten Artikelthemas zurückzukehren. Anmerkungen bezüglich der Moderation können Sie gerne an community@zeit.de richten.
Vielen Dank und freundliche Grüße,
die Redaktion/sam“
Aktuell titelte DIE ZEIT zu dem wegen Zuhälterei angeklagten Dominique Strauss-Kahn, dessen Biografie bereits mehrere begangene aber nicht verurteilte Vergewaltigungen enthält mit „Sexuelle Freiheit von Format“. Während in anderen Medien die Überlebenden dieses Prostitutionssystems von der sexuellen Folter und Ausbeutung durch Strauss-Kahn und seine Mittäter berichten, schreibt Gero von Randow Diverses über „sexuelle Freiheit“ und „Libertinage“, während das Wort „Gewalt“ kein einziges Mal vorkommt.
Männerbündische Öffentlichkeitsarbeit – nein danke!
Wir sehen: DIE ZEIT und Thomas Fischer, das passt bestens zusammen in Sachen Verharmlosung von sexueller Gewalt und konsequent daraus folgender Verteidigung der heutigen Rechtssprechung.
Nur durch die vereinten Kräfte von Frauenrechtsorganisationen wie TERRE DES FEMMES und bff konnte Justizminister Maas dazu bewegt werden, die betroffenenfeindliche, überaus ungerechte Rechtssprechung wahrzunehmen und für änderungswürdig zu befinden. Ungeachtet von EU-Vorgaben hätte er das Problem am liebsten unbeachtet gelassen. Immerhin untersucht in diesem Jahr eine Kommission des Justizministeriums die Lage und will im Juni einen Gesetzesentwurf vorlegen.
Bei einer derart zähen Gangart ist mediale Aufklärung über den betroffenenfeindlichen Status quo dringend nötig, da sonst die Gefahr des Versandens besteht. Nur wenn allgemein bekannt ist, wie vergewaltigerfreundlich es in deutschen Gerichten zugeht, kann öffentlicher Druck die Dynamik in Richtung Änderung aufrechterhalten. Doch genau einer solchen Änderung stemmen sich DIE ZEIT und ihr Kompagnon Thomas Fischer entgegen. DIE ZEIT versagt damit eklatant dabei, als Medium gesellschaftliche Missstände ernst zu nehmen und aufzudecken. Noch nicht mal von einer Berichterstattung, die ausgewogen verschiedene Stimmen zu Wort kommen lässt, kann die Rede sein. Statt dessen hat sie sich mit Thomas Fischer als maßgeblichen Hausexperten genau den Richtigen ausgesucht, um in zeitungseigener Tradition und im Sinne der stellvertretenden Chefredakteurin Rückert sexuelle Gewalt zu vertuschen und zu bagatellisieren.
Die Wochenzeitschrift, die sich einen linksliberalen Anstrich gibt, versucht so nichts weiter als dabei behilflich zu sein, ein altes Herrenrecht aufrechtzuerhalten, bei dem sexuelle Gewalt als Kavaliersdelikt gilt und auch so behandelt wird.
Ob Fischer dabei lediglich eine täterfreundliche oder eine Täterperspektive vertritt, bleibt hingegen offen. In einem Loblied Sabine Rückerts auf Fischer zitiert sie ihn folgendermaßen:
„Die meisten von Ihnen wissen doch noch aus der Jugend, wie leicht man nach fünf Weizenbier und einem Joint in ambivalente Situationen rutschen kann und dass man im Rückblick froh sein muss, damals nicht an den falschen Staatsanwalt geraten zu sein!“ Thomas Fischer, Bundesrichter am BGH
Das ist sein an eine vorwiegend männliche Zuhörerschaft gerichteter Kommentar zum Sexualstrafrecht, mit dem er ein männerbündisches Einverständnis bezüglich sexueller Übergriffe zu schaffen versucht. DIE ZEIT stellt sich ihm für die öffentliche Ausarbeitung dieser Mentalität als Plattform zur Verfügung.
1 M. Huber: Trauma und die Folgen: Trauma und Traumabehandlung, Teil 1, „Freeze und Fragment“, S. 43
2 BGH vom 20.03.2001, Az. 4 StR 79/01 http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/4/01/4-79-01.php3
3 BGH vom 10.09.2009, Az. 4 StR 366/09 http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/4/09/4-366-09.php
Danke für diesen äußerst wichtigen Beitrag. Dadurch erübrigen sich jetzt bei mir jegliche Überlegungen, wieder DIE ZEIT zu abonnieren. Nein, ich werde sie auch nicht am Kiosk kaufen. Eine potentielle Leserin und Abonnentin weniger, denn solche Frauen verachtenden Sottisen muss ich in meiner Freizeit nicht lesen. Und Frau Rückert hilft mir sogar noch beim Sparen!
Es ist mir auch unglaublich oft bei der ZEIT aufgefallen, dass sie bei Artikel über Prostitution Kommentare die für ein Sexkaufverbot plädieren emsig herausfiltern. Dafür veröffentlichen sie jeden noch so banalen Kommentar der Pro-Prostitution ist. Unfassbar aber wahr!
Dass die Wochenzeitung „Zeit“ ihre Vergangenheit nicht aufgearbeitet hat, ist mehr als offensichtlich. Ihre jahrzehntelange Herausgeberin, Marion Gräfin Dönhoff, war eine enge Vertraute des Chefmissbrauchers an der Odenwaldschule, Gerold Becker und seines Lebensgefährten Hartmut von Hentig. Auch Richard von Weizsäcker gehörte diesem Kreis an. Der von Rolf Dahrendorf einmal als „protestantische Mafia“ bezeichnet wurde. Was deren Mitglieder unter Liberalität verstanden, erfüllt in Bezug auf die sexuelle Ausbeutung von Kindern mindestens den Tatbestand der Fahrlässigkeit und Ignoranz. Vielleicht handelt es sich sogar um Mittäterschaft. Inwieweit das vorsätzlich oder unbewusst geschah ist die gute Frage.
Die Zeit beschäftigte lange Jahre Rudolf Walter Leonhardt, als Feuilletonchef und Chefredakteur. Im Jahre 1969 veröffentlichte er dort unter dem Titel „Unfug mit Unzucht und Unschuld“ eine dreiteilige Reihe, in der er die sexuelle Ausbeutung von Kindern relativiert und für die Enttabuisierung von Pädosexualität eintritt.
Es fällt auf, dass pädofreundliche Propaganda, auch solche der plattesten Art in den Kommentarforen der Zeit geduldet wird, während kritische KommentatorInnen auch dann gesperrt werden, wenn sie die Netiquette einhalten. Foristen die eindeutig als Pädolobbyisten zu identifizieren sind, schon allein aufgrund ihrer eindeutigen Nicknames werden erst dann gesperrt, wenn andere ForistInnen die Onlineredaktionen vehement darauf aufmerksam machen, dass hier opferfeindliche und strafrechtlich relevante Kommentare frei geschaltet wurden.
Was die Stimmungsmache gegen eine Verschärfung des Sexualstrafrechts angeht: der Medienmarkt ist hart umkämpft. Die Herausgeber der Zeit scheinen auf Emotionalisierung zu setzen. Dazu eignen sich sämtliche Themen rund um alle Erscheinungsformen der menschlichen Sexualität besonders gut. „Sex sells“. Wenn man dann noch provoziert und polarisiert ist die Aufmerksamkeit gewiss.
Früher gab es in der Zeit viele gute, differenzierte und durchaus auch (selbst-)kritische Artikel zu lesen. Die stellen inzwischen die Ausnahme dar.
Nicht alle Häuser gehen diesen Weg. Die FAZ, die taz, die Frankfurter Rundschau und die Süddeutsche z.B. versuchen weiterhin seriös zu berichten. Wie viele kleinere regionale Zeitungen auch.
Angelika Oetken, Berlin-Köpenick, eine von 9 Millionen Erwachsenen in Deutschland, die in ihrer Kindheit und/oder Jugend Opfer schweren sexuellen Missbrauchs wurden
P.S. bei der ganzen Debatte sollten wir nie vergessen, dass wir alle nur Menschen sind. Auch Medienleute, JuristInnen und PolitikerInnen waren einmal Kinder. Darunter sind selbstverständlich welche, die als kleine Mädchen ihren Vätern sexuell zu Diensten sein mussten, sich dafür fast zu Tode schämen und sich alle Mühe geben, dass durch „Exzellenz“ zu kompensieren. Und die Söhne übergriffiger, häufig sicherlich schwer traumatisierter Mütter, die keine Fürsorge und Anleitung empfingen, sondern emotional ausgebeutet wurden. Wer so ein Schicksal aufarbeitet, kann Selbsterfahrung mit Professionalität verbinden. Wer es nicht tut, großen Schaden anrichten.
Es gibt kaum etwas, das in dem Zusammenhang mehr Wirkung entfaltet als das Stockholm-Syndrom.
„P.S. bei der ganzen Debatte sollten wir nie vergessen, dass wir alle nur Menschen sind. Auch Medienleute, JuristInnen und PolitikerInnen waren einmal Kinder. Darunter sind selbstverständlich welche, die als kleine Mädchen ihren Vätern sexuell zu Diensten sein mussten, sich dafür fast zu Tode schämen und sich alle Mühe geben, dass durch “Exzellenz” zu kompensieren“
Das glaube ich auch, danke für diesen tollen Artikel, die klaren Worte und die Aufarbeitung der Medienberichterstattung. Es ist wichtig immer wieder zu schauen, wie die Fakten aussehen, was wirklich hinter der Berichterstattung steckt und noch wichtiger: welche Interessen, subjektive Meinungen und welche Hintergründe genau diesen Menschen bewegt haben, in dieser Art zu schreiben. Und wer genau durch so eine Berichterstattung geschützt wird und welche Konsequenzen die Berichterstattung für die Gesellschaft hat. Es ist schon sehr spannend, wenn Länder verglichen werden und dann wiederum verschiedene Medien und JournalistInnen, wie sie über sexuelle GEWALT, um das hier nochmal zu betonen, berichten, wie auch über Gewalt gegen Kinder berichtet wird. Das ist mehr als aufschlussreich.