Haftbefehl wegen Vergewaltigung der Freundin (SZ)

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In München-Laim wurde gegen einen 35 – jährigen Mann Haftbefehl angeordnet. Er soll seine 37-jährige Freundin in der Wohnung eingesperrt und vergewaltigt haben.

Die SZ berichtet, dass der Mann bereits am Vorabend gegenüber seiner damaligen Freundin physisch gewalttätig geworden sei. Diese habe dann in der Nachbarschaft Schutz gesucht, sei jedoch nach einem Telefongespräch in die gemeinsame Wohnung zurück gekehrt, wo sich beide getrennt voneinander zum Schlafen gelegt hätten.

Die Frau habe dann in den Morgenstunden des 22. November 2012 das Apartment verlassen wollen, woran der Beschuldigte sie jedoch gehindert und mehrfach vergewaltigt habe. Außerdem soll er die 37-Jährige u.a. als ‚Sklavin‘ beschimpft und gedroht haben, dass sie die Wohnung nicht mehr ohne Polizei werde verlassen werde. Letztlich gelang dies der Frau wohl doch gegen Mittag, so dass der Beschuldigte gegen Abend gemäß Haftbefehl in Gewahrsam genommen werden konnte.

Anmerkung

Gewöhnlich berichtet die Presse über Vergewaltigungen wenn dazu die üblichen Klischees (Vergewaltigungsmythen) bedient werden; der Täter ist fremd, oft alkoholisiert und verfügt eventuell über einen Migrationshintergrund. Tatsächlich jedoch kennen die Frauen ihre Peiniger zumeist aus ihrem familiären Umfeld oder Bekanntenkreis – nur ca. 10% der Täter sind ihnen laut Studie des BMFSFJ vollkommen unbekannt.

Aus diesem Grunde ist die Berichterstattung zum zuvor beschriebenen Geschehen auch gesellschaftlich notwendig. Auf dass künftig nicht mehr außergewöhnliche Vergewaltigungsereignisse zum üblichen Nachrichtenbeispiel verkommen und hoffentlich die verbreiteten Vergewaltigungsmythen in den Köpfen der Menschen abgebaut werden. Denn letztlich arbeiten eben solch Menschen auch in Polizei und Justiz – und beeinflussen damit, ob jemand zum verdienten Recht kommt, oder nicht.