Der BGH, in dessen Strafkammern fast ausschließlich Männer tätig sind, beweist in Äußerungen immer wieder, dass sexuelle Unversehrtheit von Frauen für ihn keinen besonders hohen Wert hat, und dass diejenigen, die dort über Sexualstraftaten urteilen sollen, tief in – täterschützenden – Vergewaltigungsmythen verhaftet sind. So findet der BGH im Jahre 2009, dass keine Vergewaltigung vorliegt, … Weiter »