Obwohl klar ist, dass ein 31jähriger Mann ein 15jähriges Mädchen gegen deren erklärten Willen zum Sex zwang, hat die Richterin ihn im Prozess am Landgericht Essen freigesprochen.
Nein heißt nein!
Der Richterin zufolge war das Mädchen nicht in einer schutzlosen Lage. Dass der Mann als gewalttätig gilt und nun aufgrund von Körperverletzungs-Delikten ins Gefängnis muss, spielte in ihrer Begründung keine Rolle.
Auch die Staatsanwaltschaft verhielt sich zwiespältig: Einerseits plädierte auch sie auf Freispruch, um dann jedoch zwei Tage nach Urteilsverkündung Revision einzulegen. Laut Angaben der Welt soll jedoch die Angabe gemacht worden sein, sogleich Revision eingelegt zu haben. Die zögerliche Haltung der Staatsanwaltschaft wirkt daher eher wie ein halbherziger Versuch, dem öffentlichen Begehren zu entsprechen. Wenngleich die Revision vermutlich keine Aussicht auf Erfolg haben wird. Juristisch problematisch ist wohl der Aspekt, dass die Betroffene nach ihrer Willensäußerung keinen Fluchtversuch unternommen habe.
Angesicht der breiten Aufregung der Öffentlichkeit ist für diese der Fall moralisch wohl klar. Aber nur mit gezielten Protesten wird sich etwas an der derzeitigen Rechtssprechung ändern.
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Die Beschwerdestelle des Landgerichts lautet: pressestelle@lg-essen.nrw.de