In Essen wurde ein tatverdächtiger Ex-Freund freigesprochen. Er behauptete, im Einverständnis gehandelt zu haben.
Einem Bericht der WAZ zufolge gingen alle Prozessbeteiligten davon aus, dass die 19-jährige Malerin am 21. November 2011 eine „schreckliche“ Tat habe erleben müssen. Während einer gewaltsamen, sexuellen Handlung wurde sie von ihrem ehemaligen Freund gefesselt und geschlagen. Nachdem sie von ihren Fesseln befreit wurde, schlug sie mit dem benutzten Bambusstock auf den 25 – Jährigen ein.
Am Abend nach der Tat drohte sie ihm mit einer Anzeige, die er mit Bitten zu verhindern suchte.
Der Beschuldigte gab vor Gericht an, dass er von ihrem Einverständnis ausgegangen sei. Er sah allerdings im Nachhinein auch die Möglichkeit, dass seine ehemalige Freundin doch nicht zugestimmt habe – anscheinend unabhängig davon, dass sie weder geschrien noch geweint habe.
Der Berichterstatter Stefan Wette formulierte, dass der Eindruck überwiege, die Klägerin benötige „auch aus anderen Gründen, psychologische Hilfe“.
Vermutlich aus den beiden letztgenannten Gründen, plädierten sowohl die Staatsanwältin als auch der Verteidiger auf Freispruch. In der Urteilsverkündung meinte die Richterin zum Angeklagten: „Was die moralische Seite angeht, brauche ich kein Wort zu verlieren.“