Vor wenigen Tagen hat Terre des Femmes eine Unterschriftenaktion gestartet, die sich gegen die Beinahe-Straffreiheit von Vergewaltigung und sexueller Nötigung richtet. Hier kann unterschrieben werden.
Terre des Femmes fordert eine Reform von § 177 (Vergewaltigung; sexuelle Nötigung) im Sinne der Europaratskonvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen: für sexuelle Handlungen ohne Einverständnis der Person, an der diese vorgenommen wurden, hat der Täter (oder die Täterin) sich zu verantworten und Beweise beizubringen, wieso er (oder sie) vom Einverständnis ausging. Derzeit liegt die Beweispflicht in unzumutbarer Weise auf den Betroffenen, deren Selbstbestimmungsrecht nicht vorausgesetzt wird, sondern an Aktivitäten der Gegenwehr geknüpft wird. Solange letztere nicht vorhanden ist, scheint ein Verfügungsrecht Anderer auf ihren Körper vorzuliegen. Ein Positionspapier von TdF und Oberstaatsanwältin Sabine Kräuter-Stockton vom Deutschen Juristinnenbund erinnert nochmal daran, wie in der Rechtssprechung dieses (inoffizielle) Zugriffsrecht selbst klare verbale Gegenwehr überbietet.
Auf ihrer Infoseite zur Petition legt Terre des Femmes die bekannten Fakten von Mißverhältnis von Taten, Anzeigen, und Verurteilungen dar. Zusätzlich zur gesetzlichen Reform fordern sie die flächendeckende Einrichtung von Möglichkeiten der anonymen Spurensicherung, einen Rechtsanspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung sowie weitere Maßnahmen, die Betroffenen einen Prozess erleichtern können.
Hoffen wir, dass eine starke Organisation wie Terre des Femmes mit ihrer Petition zumindest auf gesetzlicher Ebene etwas bewirken kann! Hier nochmals der Link. Der Knackpunkt, nämlich wie die Gesetze in der Rechtssprechung umgesetzt werden, kann damit allerdings nicht angegangen werden. Ebenso wenig der Opferschutz für die große Zahl von all denjenigen, die gar keine Anzeige machen. Hierfür ist weiter Druck von unten, gegebenenfalls Protest bei Prozessen und Solidarisierung mit Betroffenen vonnöten.