Prozessbeobachtung

Im gesamten Strafverfahren bei sexueller Nötigung und Vergewaltigung sind die Prozesse der Endpunkt und die Spitze des Eisberges.

Eine Anzeige, die es bis hierhin geschafft hat und nicht vorher schon eingestellt wurde, ist somit schon weit gekommen.

Auch wenn die Aussicht auf eine Verurteilung des Angeklagten im Hauptverfahren vergleichsweise hoch ist, besteht zugleich die Mehrzahl der Verurteilungen aus Bewährungsstrafen. Dies wird dadurch möglich, dass Vergewaltigungen oft umdefiniert werden zu sexueller Nötigung oder Körperverletzung. Opferfreundliche Gesetze und geltende Grundsätze wie die „Ausnutzung einer schutzlosen Lage“ werden außerdem seitens des Bundesgerichtshof so interpretiert, dass der Spielraum zugunsten der Betroffenen wieder geschlossen wurde.

Statistisch ergibt sich daraus eine Weigerung der deutschen Justiz, Vergewaltiger zu Haftstrafen zu verurteilen: von 100 angezeigten Fällen gibt es nur in 13 Verurteilungen.

Wir möchten daher auch dadurch Einfluss nehmen, dass wir weitflächig die öffentliche Aufmerksamkeit auf diese Art von Prozessen richten, sie beobachten und dokumentieren.

Unser Augenmerk liegt dabei darauf:

  • Welche Gesetze und geltenden Grundsätze werden angewendet oder nicht
  • Gibt es Umdefinitionen von Vergewaltigung zu sexueller Nötigung oder Körperverletzung
  • Wie ist der Umgang mit der verletzten Zeugin
  • Gibt es Deals (Absprachen) zwischen Richter:in und Strafverteidiger:in
  • Inwieweit kommen Vergewaltigungsmythen in den Plädoyers und Urteilsbegründung zum Einsatz

An einem Beobachtungskatalog sitzen wir noch. Aber wir können trotzdem schon mal anfangen und wenn andere hier im Rhein-Main-Gebiet oder woanders im Bundesgebiet aktiv werden wollen, meldet euch gerne bei uns über das Kontaktformular!


Prozessberichte


4 Responses to “Prozessbeobachtung”

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