Prozessbeobachtung

Im gesamten Strafverfahren bei sexueller Nötigung und Vergewaltigung sind die Prozesse der Endpunkt und die Spitze des Eisberges.

Eine Anzeige, die es bis hierhin geschafft hat und nicht vorher schon eingestellt wurde, ist somit schon weit gekommen.

Auch wenn die Aussicht auf eine Verurteilung des Angeklagten im Hauptverfahren vergleichsweise hoch ist, besteht zugleich die Mehrzahl der Verurteilungen aus Bewährungsstrafen. Dies wird dadurch möglich, dass Vergewaltigungen oft umdefiniert werden zu sexueller Nötigung oder Körperverletzung. Opferfreundliche Gesetze und geltende Grundsätze wie die „Ausnutzung einer schutzlosen Lage“ werden außerdem seitens des Bundesgerichtshof so interpretiert, dass der Spielraum zugunsten der Betroffenen wieder geschlossen wurde.

Statistisch ergibt sich daraus eine Weigerung der deutschen Justiz, Vergewaltiger zu Haftstrafen zu verurteilen: von 100 angezeigten Fällen gibt es nur in 13 Verurteilungen.

Wir möchten daher auch dadurch Einfluss nehmen, dass wir weitflächig die öffentliche Aufmerksamkeit auf diese Art von Prozessen richten, sie beobachten und dokumentieren.

Unser Augenmerk liegt dabei darauf:

  • Welche Gesetze und geltenden Grundsätze werden angewendet oder nicht
  • Gibt es Umdefinitionen von Vergewaltigung zu sexueller Nötigung oder Körperverletzung
  • Wie ist der Umgang mit der verletzten Zeugin
  • Gibt es Deals (Absprachen) zwischen Richter:in und Strafverteidiger:in
  • Inwieweit kommen Vergewaltigungsmythen in den Plädoyers und Urteilsbegründung zum Einsatz

An einem Beobachtungskatalog sitzen wir noch. Aber wir können trotzdem schon mal anfangen und wenn andere hier im Rhein-Main-Gebiet oder woanders im Bundesgebiet aktiv werden wollen, meldet euch gerne bei uns über das Kontaktformular!


Prozessberichte


4 Responses to “Prozessbeobachtung”

  1. Nicole Lusga

    Ich finde es super, dass euer Augenmerk auf den Umgang mit der Rechtssprechung und den Zeuginnen liegt und über Prozessbeobachtung langfristig Informationen sammelt. Sicher eine gute Grundlage, um bei der Frage ansetzen zu können, was für gesetzliche Änderungen angestrebt werden müssen, um den Opferschutz/ die Opferhilfe zu verbessern.

    Viele Grüße,
    Nicole

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  2. T. S.

    Hallo liebes ifgbsg Team, ich hatte euch vor über 1,5 Jahren geschrieben, dass ich auch gern Prozessbeobachter werde..ihr habt euch nie gemeldet…schade

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    • Gunhild

      Liebe*r T.S.,
      vor anderthalb Jahren hatten wir eine Kontaktstörung bei unserem Kontaktformular, wahrscheinlich war das der Grund – sorry dafür! Möchtest du uns nochmal über’s Kontaktformular kontaktieren? Inzwischen funktioniert es.

      Antworten
  3. Yvonne

    Ich habe selbst Frauen bei Vergewaltigungsprozessen begleitet und gesehen, wie perfide die Anwälte der Vergewaltiger die Frau in die Mangel genommen haben und ihr ständig Lügen unterstellt haben. Wenn sie sachlich berichtete wurde ihr dies als „Kälte und Lüge“ ausgelegt, war sie hingegen emotional, war sie hysterisch. Sie konnte tun und sagen was sie wollte, es war schon von Anfang an klar, dass SIE die Täterin ist, und die Männer völlig unschuldig. Die Spermaspuren wurden nicht einmal auf DNA hin untersucht. Einfach nur widerlich. Ich bin seither selbst traumatisiert und musste zu einem Therapeuten. Wie geht’s dann der betroffenen Frau selbst.
    = Sehr schlecht.

    Männer wissen genau was sie tun, sonst würde Vergewaltigung nicht im Krieg eingesetzt, oder bei Zuhältern, um die Frauen und Mädchen zu
    „brechen“.

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